Interventionelle Rhythmus- und Schrittmachertherapie

Die Diagnostik und Behandlung von Herzrhythmus- bzw. Reizleitungsstörungen sind ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis. Schlägt das Herz häufig zu langsam oder treten längere Pausen zwischen zwei Herzschlägen auf, können z.B. Schwindel, plötzlich auftretende Bewusstlosigkeit oder auch Symptome einer Herzschwäche (Belastungsluftnot) die Folge sein. Hier kann ein elektronischer Herzschrittmacher Abhilfe schaffen.

Bereits seit über 2 Jahrzehnten werden in unserem kardiologischen Zentrum erfolgreich Herzschrittmacher implantiert. Hierfür stehen ein besonders erfahrenes Implantationsteam und die modernsten Schrittmachertypen zur Verfügung. Nach Implantation erfolgt eine individuelle, den Patientenbedürfnissen angepasste Einstellung der Herzschrittmacher, auch die weitere regelmäßige Nachsorge wird natürlich in unserer Praxis durchgeführt (Kontrolle sämtlicher führender Hersteller möglich). Des Weiteren werden auch sog. ICD (ICD = Implantierbarer Cardioverter-Defibrillator) implantiert. Diese kommen bei Patienten mit z.B. schwerer Herzschwäche und deutlich erhöhtem Risiko eines plötzlichen Herztodes oder bei bereits nachgewiesener bösartiger Herzrhythmusstörung (z.B. Kammertachykardie oder Kammerflattern/-flimmern) zum Einsatz.

Bei Patienten mit schwerster Herzschwäche, die durch Medikamente allein nicht ausreichend verbessert werden kann, können unter bestimmten Voraussetzungen sog. biventrikuläre Systeme (Dreikammerschrittmacher-/ICD) implantiert werden: durch eine zusätzliche linksventrikuläre Sonde wird eine Steigerung der Herzleistung (Resynchronisation) erzielt.

Hierbei werden bereits seit Jahren modernste Systeme eingesetzt, die bei Schrittmacher-/ICD-Trägern unter bestimmten Umständen auch das Durchführen einer kernspintomographischen Untersuchung erlauben. Darüber hinaus werden Systeme verwendet, die eine telemedizinische Fernnachsorge gewährleisten. Diese ermöglicht es Ärzten, Patienten mit einem Herzschrittmacher oder implantierbaren ICD aus der Ferne zu betreuen, zeitnah z.B. relevante Herzrhythmusstörungen oder auch Gerätefehlfunktionen zu erkennen und ggf. frühzeitig in die Therapie einzugreifen. Bei Herzschwäche-Patientin konnte mittels telemedizinischer Früherkennung sogar die Sterblichkeit vermindert werden. Zur exakten Diagnose von Herzrhythmusstörungen ist unter Umständen das Einsetzen sog. implantierbarer Ereignisrekorder (Eventrecorder) erforderlich, v.a. wenn die Herzrhythmusstörungen nur sehr selten auftreten und im konventionellen Langzeit-EKG (EKG-Aufzeichnung über 24-48 Stunden) daher nicht erfasst werden. Eventrecorder kommen z.B. auch zum Einsatz, wenn eine unklare Bewusstlosigkeit aufgetreten ist und als Ursache hierfür eine Herzrhythmusstörung bestätigt oder ausgeschlossen werden soll.

Des Weiteren werden Ereignisrekorder auch beim sog. kryptogenen Schlaganfall (Schlaganfall ohne eindeutige Ursache) implantiert, um ggf. ein bis dato unentdecktes Vorhofflimmern als Ursache für den Schlaganfall aufzuspüren. Die aktuellen Leitlinien empfehlen nach kryptogenem Schlaganfall eine Behandlung mit Blutplättchen-Hemmernn; bei einem Schlaganfall mit nachgewiesenem Vorhofflimmern sollte allerdings eine orale Antikoagulation zum Einsatz kommen, da diese dann deutlich besser vor erneuten Schlaganfällen schützt als eine Plättchenhemmung. Eventrecorder haben inzwischen nur noch etwas mehr als die Größe einer halben Kugelschreibermine und werden mit einer einfachen Injektionstechnik implantiert. Der Herzrhythmus kann hiermit über bis zu 3 Jahre aufgezeichnet und überwacht werden, so können auch selten auftretende Arrhythmie-Episoden, die konventionellen diagnostischen Methoden entgehen, entdeckt werden. Die neueste Gerätetechnologie ermöglicht zudem eine telemedizinische Fernnachsorge und Früherkennung.

  

Das Leistungsspektum der interventionellen Rhythmus- und Schrittmachertherapie:
  • Implantationen und Wechsel von Ein- und Zweikammer-Herzschrittmachern und deren Nachsorge
  • Implantation und Wechsel von automatischen Cardioverter-Defibrillatoren (AICD = Automatischer Implantierbarer Cardi
  • overter Defibrillator) und deren Nachsorge
  • Implantationen und Wechsel sog. biventrikulärer Systeme (CRT-D, kardiale Resynchronisationstherapie) und deren Nachsorge
  • Einsetzen sog. implantierbarer Ereignisrekorder (Eventrecorder)

Alle oben genannten Eingriffe werden ambulant durchgeführt.

Ambulante Elektrokardioversion

Als Kardioversion bezeichnet man die Wiederherstellung des normalen Herzrhythmus beim Vorliegen bestimmter Herzrhythmusstörungen wie zum Beispiel Vorhofflimmern oder Vorhofflattern. Beim Vorhofflimmern sind die Herzvorkammern von unkoordinierten, chaotischen elektrischen Erregungen betroffen, als Folge hiervon schlägt das Herz häufig krankhaft zu schnell und es können sich Symptome einer Herzschwäche entwickeln.

Bei der Elektrokardioversion werden unter Kurznarkose zwei großflächige Elektroden auf den Brustkorb aufgesetzt, mit denen ein gezielter Stromstoß Richtung Herz abgeben wird. Durch diesen elektrischen Impuls kann der normale Herzrhythmus (also der sog. Sinusrhythmus) wiederhergestellt werden. Vor der geplanten Elektrokardioversion wird häufig eine transösophageale Echokardiographie (TEE)durchgeführt, um mögliche Blutgerinnsel im linken Vorhof und v.a. im linken Vorhofohr auszuschließen. Die Elektrokardioversion ist ein routinemäßig eingesetztes, nicht-invasives Verfahren, das in der Regel erfolgreich und komplikationslos durchzuführen ist.

Nach der Behandlung bleiben die Patienten noch wenige Stunden zur Monitorüberwachung auf unserer Bettenstation. Dabei werden die Vitalfunktionen wie Blutdruck, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung regelmäßig gemessen und der Herzrhythmus wird mittels EKG überwacht. Der Patient muss zur Elektrokardioversion nüchtern sein, darf also vor der Behandlung mindestens sechs Stunden keine Nahrung und keine Flüssigkeit zu sich nehmen. Nach der Kardioversion ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr für 24 Stunden nicht möglich.